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Pflanzenschutzgesetz

Vor den Beratungen über die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes am 12./13. Dezember im Bundestag hat Präsident Rukwied diese Woche die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten angeschrieben. Insbesondere wendet er sich dabei mit Nachdruck gegen die in der Novelle geforderten schlagspezifischen Aufzeichnungen und die daraus resultierende Cross-Compliance-Relevanz. Dies widerspreche eindeutig dem Grundsatz, dass bei Cross-Compliance nur EU-Standards einzuhalten seien. Weitere Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten der heimischen Landwirtschaft wären die Folge.
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