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Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutz
In landwirtschaftlichen Betrieben müssen Pflanzenschutzmittel sorgfältig und sachgerecht gelagert werden, sodass Unbefugte, insbesondere Kinder, aber auch Haustiere, geschützt sind. Geeignet ist ein abgeschlossener Schrank oder Raum, der trocken und frostsicher ist. Der amtliche Pflanzenschutzdienst weist darauf hin, dass durch geeignete Maßnahmen das Auslaufen von Pflanzenschutzmitteln und das Versickern im Untergrund vermieden und somit dem Umweltschutz besonders Rechnung getragen werden muss.

Grundsätzlich gilt es, die allgemeinen Regeln der guten fachlichen Praxis einzuhalten. Danach sind zum Beispiel Pflanzenschutzmittel nur in Originalverpackungen aufzubewahren und immer getrennt von Lebens- und Futtermitteln zu lagern. Weitere Punkte finden Sie in den angehängten Dateien. Denken Sie auch daran, dass Ihre Pflanzenschutzgeräte an einem vor der Witterung geschützten Platz abgestellt werden.
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