Sondergebiets-Verordnung ist durch
- Veröffentlicht am
„Die nun nach einem zweijährigen, intensiven und konstruktiven Dialog zwischen Umweltverbänden, Landwirtschaft und Politik gefundene Lösung hat zwei Gewinner", erklärte Niedersachsens Agrarminister Chirstian Meyer. „Die Obstbauern haben eine langfristige Perspektive, die Umwelt im Alten Land wird nachhaltig aufgewertet und profitiert von strikteren Regeln bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Der Obstbau im Alten Land bekommt eine ökologische Transformation." Meyers Kabinettskollege Umweltminister Stefan Wenzel ergänzte: „Durch die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Alten Land sowie den Vertretern des Bundes ist etwas Einmaliges geglückt - zum Wohle der Umwelt und der Obstbauern."
Regelmäßige Kontrolle
Die Sondergebiets-Verordnung für die Kulturlandschaft Altes Land geht zurück auf das Pflanzenschutzgesetz vom Februar 2012. Die bislang für das Alte Land geltende Sonderregelung lief dieses Jahr aus und musste daher erneuert werden. Die neue Sondergebietsverordnung ist unbefristet, wird aber regelmäßig auf Einhaltung überprüft. Betriebe, die die ökologischen Vorgaben etwa zur Gewässergüte oder Kompensationsverpflichtungen nicht einhalten, müssen mit Sanktionen rechnen. Für sie gilt dann die Sondergebietsverordnung nicht mehr. Das Land Niedersachsen unterstützt überdies weiter das Gebietsmanagement mit Obstbauern und Umweltverbänden.
Eine Sondergebiets-Verordnung für das Alte Land ist wegen der dort bestehenden hohen Gewässerdichte notwendig. Neben der Verbesserung der Gewässergüte ist auch die Pflanzenschutzmittelanwendung mit deutlich erhöhten Auflagen verbunden. Das bedeutet unter anderem die Verpflichtung, die Abdrift durch technische Maßnahmen wie zum Beispiel Tunnelsprühgeräte zu verhindern. Minister Meyer dankte den Betrieben und den Umweltverbänden für ihre intensive Mitarbeit am erreichten Erfolg.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.