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Ernte von Sonderkulturen

Nur die Flinken dürfen aufs Spargelfeld

Wie der Landvolk-Pressedienst berichtet, gilt für die vielen Helfer auf den Spargelfeldern seit 1. Januar 2015 grundsätzlich der Mindestlohn. Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben dafür einen sogenannten Mindestentgelttarifvertrag abgeschlossen. Dieser garantiert den Arbeitnehmern seit 1. Januar 2015 einen Mindestlohn von 7,40 Euro pro Stunde garantiert. Er steigt jährlich in Stufen bis zuletzt 9,10 Euro je Stunde an und wird am 1. Januar 2018 vom Mindestlohngesetz abgelöst.
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Vor dem Mindestlohn galt die Devise, wer schnell arbeitet, verdient auch viel Geld. Wer langsamer durch die Reihen ging und am Ende des Tages nur wenige gefüllte Körbe vorweisen konnte, hatte eben weniger. Das ist nun vorbei. „Die Leistungsschwachen, die eigentlich geschützt werden sollten, mussten in diesem Jahr zu Hause bleiben“, sagt Jörg Heuer aus Fuhrberg. Da der Spargelpreis sich nach Angebot und Nachfrage richtet, werden Aufschläge aufgrund höherer Arbeitskosten am Markt abgestraft, hat er festgestellt. Heuer macht vor allem die geplante Erhöhung Sorgen. Sind es in diesem Jahr 7,40 Euro pro Stunde, die er an seine Erntehelfer auszahlt, werden es 2018 bereits 9,10 Euro sein. „Dann wird die Luft erheblich dünner“, lautet seine Prognose. Heuer befürchtet, dass der Spargelanbau in Niedersachsen durch die Verteuerung der Produktion zurückgehen wird – so wie in den Niederlanden und Frankreich nach Einführung des Mindestlohns. „Dabei ist heimischer Spargel ein wichtiger Motor für Marktstände und vor allem für die Gastronomie“, ist er sich sicher.
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