Ratron Giftlinsen gegen Feldmäuse nun auch in Baden-Württemberg erlaubt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das verdeckte Auslegen (5 Stück/Loch) von Ratron Giftlinsen (Wirkstoff: Zinkphosphid) in Rückzugsgebieten, die direkt an Kulturflächen angrenzen oder innerhalb von Kulturflächen liegen (zum Beispiel Inseln um Windkraftanlagen) gegen Feld- und Erdmaus gemäß Artikel 53 vom 1. September bis zum 29. Dezember für 120 Tage zugelassen.
Da es sich bei diesen Flächen um „Nichtkulturland" handelt, ist eine Genehmigungen nach § 12 (Auflage NS660) von den unteren Landwirtschaftsbehörden an den Landratsämtern erforderlich. Das Ministerium für Ländlichen Raum hat entschieden, dass diese Genehmigungen auch in Baden-Württemberg erteilt werden können.
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