Pflanzenschutzgesetz vom Bundestag beschlossen: Aufzeichnungspflicht kommt
Wie erwartet hat der Bundestag die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen. Die Abgeordneten der Koalition haben dazu im Ernährungsausschuss in einer Erklärung festgestellt, dass mit der Gesetzesänderung keine neue Aufzeichnungspflicht eingeführt wird. Vielmehr würden verschiedene, bereits bestehende Rechtsvorschriften im Fachgesetz zusammengeführt. Für die Landwirtschaft entstehe damit kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, weil die Aufzeichnungspflicht ohnehin bereits bestehe.
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Schließlich spricht sich die Koalition dafür aus, dass Bagatellverstöße gegen die Aufzeichnungspflicht nicht mit Sanktionen im Rahmen von Cross-Compliance geahndet werden. Der Deutsche Bauernverband übte trotz dieser Erklärung scharfe Kritik an der Verabschiedung des Gesetzes.Seiner Ansicht nach verstößt die Koalition damit ohne Not gegen die eigene Maxime, Cross-Compliance nur auf Basis europäischer Standards durchzusetzen. Es sei nicht akzeptabel, dass die Anforderungen von Cross-Compliance mit der Verankerung einer umfangreichen Dokumentation des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Pflanzenschutzgesetz verschärft würden. Der DBV betonte erneut, dass die Landwirtschaft zu ihren Aufzeichnungspflichten steht, die sich aus dem Bereich...
