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Noch Fördermittel vorhanden

Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz

Seit 1. Januar 2016 kann für das Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ein Antrag gestellt werden. Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wurden bis Ende Juli 2016 insgesamt neun Millionen Fördermittel abgerufen. Insgesamt stehen für dieses Jahr 15 Millionen Euro zur Verfügen. Für rund ein Drittel der Fördermittel können also noch in diesem Jahr Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) gestellt werden. Darauf weist der Bundesausschuss Obst und Gemüse hin.
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Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sowie Merkblätter, Fragenkataloge und Sachverständigenliste sind im Internet unter http://www.ble.de/DE/04_Programme/07_Energieeffizienz/Energieeffizienz_node.html
einzusehen.
Förderfähig sind:

1. Investitionsmaßnahmen

  • Modernisierungsmaßnahmen als Einzelmaßnahmen
  •  Systemische Optimierung (Modernisierung)
  • Niedrigenergie-Gebäude zur pflanzlichen Erzeugung (Neubau)

Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 3000 Euro, maximal 2,5 Millionen Euro.

2. Energieberatung

Die Zuwendung beträgt maximal 6000 Euro. Die Berater müssen als Sachverständige von der BLE zugelassen sein.

3. Wissenstransfers durch Energieeffizienztische

Wissenstransfer erfolgt durch sachverständige Personen und moderierten Austausch von Erfahrungen.

 

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