Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz
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Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sowie Merkblätter, Fragenkataloge und Sachverständigenliste sind im Internet unter http://www.ble.de/DE/04_Programme/07_Energieeffizienz/Energieeffizienz_node.html
einzusehen.
Förderfähig sind:
1. Investitionsmaßnahmen
- Modernisierungsmaßnahmen als Einzelmaßnahmen
- Systemische Optimierung (Modernisierung)
- Niedrigenergie-Gebäude zur pflanzlichen Erzeugung (Neubau)
Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 3000 Euro, maximal 2,5 Millionen Euro.
2. Energieberatung
Die Zuwendung beträgt maximal 6000 Euro. Die Berater müssen als Sachverständige von der BLE zugelassen sein.
3. Wissenstransfers durch Energieeffizienztische
Wissenstransfer erfolgt durch sachverständige Personen und moderierten Austausch von Erfahrungen.
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