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Änderungen im Arbeitsrecht

Mindestlohn und Sachbezugswerte steigen

Zum Jahreswechsel haben sich im Arbeitsrecht einige Änderungen ergeben. So steigt der gesetzliche Mindestlohn an. Die Sachbezugswerte wurden ebenfalls angehoben, wie der Bundesausschuss für Obst und Gemüse (bog) in seinen Januar-Mitteilungen schreibt.
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Zum 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro pro Stunde (brutto) an. Diese Anhebung wurde von der Mindestkommission vorgeschlagen und von der Bundesregierung per Verordnung beschlossen. In der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau steigt das tarifliche Mindestentgelt ebenfalls. Dieses beträgt ab Januar 2017 bundeseinheitlich 8,60 Euro pro Stunde (brutto). Zum 1. November 2017 erhöht sich das tarifliche Entgelt nochmals dann auf 9,10 Euro pro Stunde (brutto). Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann unabhängig von tariflichen Vereinbarungen in der untersten Lohngruppe der gesetzliche Mindestlohn.
Im Jahre 2017 steigen auch die Sachbezugswerte für die Verpflegung. Der  Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 236 Euro auf 241 Euro angehoben. Er setzt sich zusammen aus 51 Euro für Frühstück sowie jeweils 95 Euro für Mittagessen und Abendessen. Die Werte für eine Unterkunft bleiben bundeseinheitlich bei 223 Euro monatlich unverändert wie im Vorjahr.

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