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Widerruf der Zulassung von Trifluralin

Aufgrund einer EU-Entscheidung vom 28. Juni 2007 wurde die Zulassung aller Trifluralin-haltigen Mittel zum 20. März 2008 widerrufen. Dies bedeutet, dass der Handel und die Anwendung dieser Mittel ab dem oben genannten Stichtag verboten sind. Auch die sonst übliche Aufbrauchfrist für den herbiziden Wirkstoff entfällt. Die Pflanzenschutzmittel Treflan und Ipifluor waren bisher in unterschiedlichen Gemüsekulturen sowie für Raps zugelassen.

Der Widerruf gilt auch für alle Genehmigungen nach § 18b Pflanzenschutzgesetz, die von der zuständigen Behörde für verschiedene Kulturen erteilt wurden.

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