Tipps für den September
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Gesetzliche Regelungen
Wer Trauben erntet, hat ein Herbstbuch zu führen. Darin müssen Erntemenge, Mostgewicht, Herkunft (Gemarkung/Lage) und die Rebsorte festgehalten werden. Die Eintragungen sind täglich vorzunehmen. Werden Menge und Mostgewicht mit automatischen Einrichtungen festgestellt, treten die dabei ausgedruckten oder eingetragenen Daten an die Stelle des Herbstbuches. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Daten eingetragen sind. Das Herbstbuch ist mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren.
Bienengefährlichkeit
Bei der Bekämpfung der Kirschessigfliege stehen den Winzerinnen und Winzern dieses Jahr vier zugelassene bzw. genehmigte Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Zu Beachten sind die Bienengefährdungsstufen der Präparate. Die Gefährdungsstufen sind in B1 von bienengefährlich bis zu B4 nicht bienengefährlich kategorisiert.Nach der Bienenschutzverodnung darf kein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel (B1) weder an blühenden Pflanzen noch an von Bienen beflogenen nicht blühenden Pflanzen angewandt werden.
Lese
Bei der erwartenden Fäulnis sollte unbedingt eine selektive Lese stattfinden. Während Botrytistrauben bis zu einem gewissen Maße bei Weißweinen gewünscht sind, sind Essigtrauben vollständig auszusortieren. Durch die hohe Keimzahl auf den Trauben ist auf eine schnelle Traubenernte und anschließende Verarbeitung zu achten. Lange Standzeiten sind zu vermeiden und sollten im Notfall mit Kühlung oder Schwefeleinsatz stattfinden.
Weitere Hinweise für die aktuell anfallenden Arbeiten im Weinberg lesen Sie in BWagrar 34/2017, die am 2. September erscheint.
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