Hilfe für frostgeschädigte Betriebe
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Der außergewöhnlich starke Frühlingsfrost hat große Schäden hinterlassen, die lokal sehr unterschiedlich sind. Fondssuisse hat nun entschieden, für die Frostschäden ienzutraten und damit eine Ausnahme zu den geltenden Beitragsbedingungen zu machen. Dabei sollen ergänzend zu Maßnahmen von Bund und Kantonen sowie den teilweise bestehenden Versicherungsmöglichkeiten stark betroffene Landwirtschaftsbetriebe als Härtefälle durch Fondssuisse mit à fonds perdu-Beiträgen zur Abfederung außergewöhnlicher Ertragsverluste unterstützt werden. Die Höhe der Entschädigung wird erst dann festgelegt, wenn die Schadensmeldungen aus der ganzen Schweiz bei Fondssuisse eingetroffen sind.
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