Vorarlberg lässt frostgeschädigte Obstbauern nicht im Stich
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Landeshauptmann Markus Wallner und Agrarlandesrat Erich Schwärzler stellten Anfang September in Dornbirn eine "Frostrichtlinie" vor, um den landwirtschaftlichen Betrieben für ihre schweren Ertragsverluste eine finanzielle Beihilfe zu gewähren. Dafür hält das Land bis zu 900.000 Euro bereit.
In Anlehnung an die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von 2016 wurde die Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Abfederung von außerordentlichen Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen auf Grund von Frost im Jahr 2017 ausgearbeitet. Dies wurde von der EU-Kommission zur Kenntnis genommen.
Schadgutachten werden erstellt
Ein großer Teil der betroffenen Obst- und Gemüsebauern wurde bereits kurz nach den Frostnächten zur Schadensfeststellung vor Ort besichtigt. Die Bewertung der Schäden erfolgen in erster Linie durch Gutachten, erstellt von Fachleuten der Landwirtschaftskammer sowie durch die Schadensbewertungen der Hagelversicherung herangezogen.
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