Tipps für den Oktober
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Frosthilfe 2017
Anträge und weitergehende Informationen zur Frosthilfe 2017 finden Betriebe auf den Internetseiten der Landwirtschaftsämter. Antragsberechtigt sind nur Betriebe, die in 2017 frostbedingt 30 Prozent weniger Ertrag erzielen als im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Maximal werden bis zu 50 Prozent des frostbedingten Schadens gewährt. Beträge unter 3000 Euro werden nicht ausbezahlt. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Oktober 2017.
Förderung des Weinbaus in Terrassen- und Handarbeitslagen
Bewirtschafter von Terrassenweinbergen und sehr steilen Weinbergen, die nur in Handarbeit bewirtschaftet werden, können beim zuständigen Landwirtschaftsamt einen Zuschuss in Höhe von 3000 Euro/ha beantragen. Eingegangen werden muss dabei eine fünfjährige Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Weiterbewirtschaftung der beantragten Fläche. Die Mindestauszahlung beträgt 150 Euro, was einer Mindestrebfläche von 5 Ar entspricht.
Pheromonampullen
Zu den nicht termingebundenen Arbeiten gehört das Einsammeln der Pheromonampullen nach der Lese. Meist erfolgt dies in Verbindung mit dem Rebschnitt. Amtliche Kontrollen zur Pheromonförderung einzelner Flächen erfolgen meist im Zeitraum Oktober/November. Bis dorthin sollten die Ampullen im Weinberg verbleiben.
Weitere Hinweise für die aktuell anfallenden Arbeiten im Weinberg lesen Sie in BWagrar 40/2017, die am 7. Oktober erscheint.
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