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Pflanzenschutz aktuell

Morsuvin nicht mehr erlaubt

Tallölpech als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln ist nicht mehr erlaubt. Das Mittel war ein Repellent gegen Wild. Das Verbot ist eine Folge der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1125 der Europäischen Kommission.
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Deshalb erfolgte vom BVL ein Widerruf der Zulassung von Morsuvin mit Wirkung ab 14. Oktober 2017. Für Ware, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befindet, gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. April 2018 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Oktober 2018. Nach Ende der Aufbrauchfrist müssen Reste von Morsuvin entsorgt werden.

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