Morsuvin nicht mehr erlaubt
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Deshalb erfolgte vom BVL ein Widerruf der Zulassung von Morsuvin mit Wirkung ab 14. Oktober 2017. Für Ware, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befindet, gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. April 2018 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Oktober 2018. Nach Ende der Aufbrauchfrist müssen Reste von Morsuvin entsorgt werden.






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