Ostdeutsche Agrarunternehmen immer häufiger im Besitz von Ortsfremden
Neue Studie des Thünen-Instituts zeigt: In einem Drittel aller untersuchten 853 Agrarunternehmen besitzen überregional aktive Investoren die Kapitalmehrheit
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Agrarunternehmen in den ostdeutschen Bundesländern haben häufig die Rechtsform einer juristischen Person. Investoren können solche Unternehmen durch den Kauf von Kapitalanteilen erwerben. In immer größeren Anteilen geht dabei auch Eigentumsfläche der Unternehmen auf die neuen Eigentümer über. Die Investoren sind zumeist überregional aktiv. Das hat eine Studie des Thünen-Instituts jetzt ergeben.
In der Studie wurden 853 Agrarunternehmen verschiedener Rechtsformen (GmbH, GmbH & Co. KG, Genossenschaft, Aktiengesellschaft) in zehn ostdeutschen Landkreisen daraufhin untersucht, wer die aktuellen Kapitaleigentümer sind und welche Veränderungen der Eigentümerstruktur seit 2007 stattgefunden haben.
Knapp die Hälfte der Investoren sind ortfremde Landwirte
Überregional aktive Investoren (das heißt Kapitaleigentümer, die nicht vor Ort wohnen) besitzen mittlerweile die Kapitalmehrheit in 34 % aller untersuchten Unternehmen. Diese bewirtschaften 25 % der von juristischen Personen bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche in den Fallregionen.
Jeweils die Hälfte der Fläche entfällt auf landwirtschaftsnahe Investoren (überwiegend Landwirte aus anderen Bundesländern) sowie auf nichtlandwirtschaftliche Investoren aus verschiedensten Wirtschaftsbereichen. Im betrachteten Zehnjahreszeitraum sind in 155 Fällen die Kapitalmehrheiten auf neue Eigentümer übergegangen.
Mehr Eigentum, weniger Pacht
In 72 % dieser Fälle sind die Käufer überregional aktive Investoren. Die Zahlen der Fallregionen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegen deutlich über dem Gesamtdurchschnitt.
Immer mehr Fläche, die von juristischen Personen bewirtschaftet wird, ist deren Eigentum, immer weniger ist gepachtet. Lag der Eigentumsanteil im Jahr 1999 nach Angaben der Statistik noch bei 5 %, ist er bis 2016 auf 25 % angewachsen. Folglich geht über den Kauf von Kapitalanteilen an Agrarunternehmen immer mehr Eigentumsfläche indirekt auf die neuen Investoren über.
Während der Kauf von Landwirtschaftsfläche nach dem Grundstückverkehrsgesetz behördlich genehmigt werden muss, sind die sogenannten Share Deals bislang nicht gesetzlich reguliert. „Die Entwicklung führt dazu, dass das Grundstückverkehrsgesetz in Ostdeutschland faktisch zunehmend an Wirksamkeit verliert“, sagt Andreas Tietz, Wissenschaftler am Thünen-Institut für Ländliche Räume und Autor der Studie.







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