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Pflanzenschutzmittel

Anwendungsbestimmungen für Chlortoluron, Pendimethalin und Prosulfocarb

Beim Einsatz von Chlortoluron, Pendimethalin und Prosulfocarb gelten einige Auflagen. Das sollten Sie beachten.

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Mohr
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Pendimethalin (z.B. Stomp Aqua), Prosulfocarb (z.B. Boxer): 2016 wurden für die Wirkstoffe neue bußgeldbewehrte Auflagen erteilt. Grund ist die Gefährdung der Verflüchtigung und Verdriftung auf benachbarte Kulturen. So dürfen diese Mittel generell nur mit Düsen der Abdrift-minderungsklasse 90 Prozent appliziert werden. Die Fahrgeschwindigkeit ist auf maximal 7,5 km/h begrenzt und der Wasseraufwand muss mindestens 300 Liter pro Hektar betragen. Diese Anforderungen werden am besten mit 05er Düsengrößen oder größer erreicht. Zudem darf bei der Anwendung nur ein leichter Wind wehen (max. 3 m/s).

  • Pendimethalin-haltige Mittel: Stomp Aqua, Activus SC, Addition, Malibu, Picona, Trinity.
  • Prosulfocarb-haltige Mittel: Boxer, Filon

Chlortoluron (CTU): Zum Schutz des Grundwassers dürfen CTU-Mittel nicht auf drainierten Flächen angewendet werden. Zudem ist die Verwendung auf den Böden reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt unter 1,5 % nicht erlaubt. Ausgenommen von den beiden Anwendungsbestimmungen ist das Produkt Trinity, wobei ab dem 01. November drainierte Flächen ebenfalls nicht behandelt werden dürfen.
Für alle CTU-haltige Mittel gilt, dass während eines Kalenderjahres auf derselben Fläche kein zweites CTU-Produkt einzusetzen ist. CTU-Mittel:  Carmina 640, Lentipur 700, Lotus Lentipur 700, Toluron 700 SC, Trinity, UP CTU
Weitere Mittelnamen sind als Vetriebserweiterungen oder Parallelimportmittel im Verkehr.

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