Tipps für den Januar
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Optimierung des Wendevorgangs
Die meisten Weinberge sind flurbereinigt und daher gut mechanisierbar. Eine zeitsparende Optimierung der Mechanisierung ist einerseits durch längere Rebzeilen und andererseits durch einen unkomplizierten Wendevorgang möglich. Der Wendevorgang sollte durch ausreichend Platz so möglich sein, dass ohne Rückwärtsstoßen die nächste Rebzeile erreicht werden kann. Dazu bietet es sich an, in der arbeitsärmeren Winterzeit alle Rebflächen im Betrieb kritisch zu prüfen und bei Bedarf den Wendeplatz zu optimieren.
Planung von Oidium-Spritzfolgen für 2018
Entscheidend für eine nachhaltige Bekämpfungsstrategie gegen die Pilzkrankheit Oidium ist die Beachtung der Grundsätze zur Vermeidung einer Resistenzbildung der Krankheitserreger. Dazu kann bereits jetzt im Winter der Mitteleinsatz geplant werden. Für die Planung ist es notwendig, die Einteilung der verschiedenen Mittel in die Resistentzkategorie zu kennen. Es gilt der Grundsatz, dass Mittel mit gleichem „Resistenzbuchstaben“ nicht hintereinander und gleichzeitig nicht mehr als zwei Mal im gesamten Jahr eingesetzt werden.
Rodung von Weinbergen
Die neue Anbauregelung seit dem Jahr 2016 besagt, dass nur derjenige eine Genehmigung zur Anpflanzung einer Fläche hat, der in der Weinbaukartei die Fläche als gerodet meldet. Die Rodungsmeldung erfolgt auf den Tag genau. Vor der Rodung einer Fläche muss klar sein, wer die Fläche neu anlegt. Ein neuer Pachtvertrag muss demnach abgeschlossen sein, bevor die Fläche vom neuen Pächter als gerodet gemeldet wird.
Abstandsauflagen
Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in Richtung Wohnbebauung und privat genutzte Gärten muss verhindert werden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass beim Sprühvorgang einseitig in Richtung eigene Fläche behandelt werden kann. Dazu muss die Randzeile befahrbar sein. Ist dies nicht möglich, muss die erste Zeile entfernt werden. Dies ist grundsätzlich unabhängig davon zu sehen, wer zuerst da war.
Weitere Tipps für den Januar lesen Sie in BWagrar 1/2018.
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