Tipps für den Februar
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Esca, Fehlstöcke und Nachpflanzen
Von Esca total geschädigte Rebstöcke sollten – wo es noch nicht geschehen ist – entfernt werden. Da Esca in den vergangenen Jahren verstärkt aufgetreten ist, stellt sich die Frage des Nachbesserns der Fehlstellen. Aufgrund der mittlerweile stärker werdenden Reblausproblematik wird dringend darauf hingewiesen, dass das Schneiden und Eingraben von „Einlegern“ – auch Absenker genannt – aufgrund der geltenden Rechtslage (Reblausverordnung) verboten ist. Verstöße sind bußgeldbewährt und die so hergestellten Stöcke müssen gerodet werden. Die Weinbauberatung empfiehlt den Ersatz der ausgefallenen Rebstöcke durch das Nachpflanzen von Hochstammreben oder Propfreben in Kombination mit Pflanzröhren. Rebmaterial rechtzeitig bestellen.
Sich vorbereiten!
Die Anforderungen an die Winzer werden immer höher. Neben qualitativ hochwertigen Trauben muss der Winzer immer mehr Rechtsverordnungen und Dokumentationsverpflichtungen beachten. Vor allem umweltrelevante Themen werden immer sensibler. Auch die Arbeitssicherheit und die Arbeitskräfteplanung und deren Abrechnung bergen immer mehr Fallstricke. Deshalb ist es wichtig, die Arbeiten im Jahr gut zu planen, rechtzeitig Informationen einzuholen. In der kalten Zeit sollte zum Beispiel auch die neue Spritzsaison geplant werden. Informieren Sie sich über Sicherheitsauflagen, Risikoauflagen sowie Abstandsauflagen und Einschränkungen bei Ihren geplanten Pflanzenschutzmitteln. Dies ist oft zeitaufwendiger als man denkt. In der Gemeinde oder bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern sind Informationen zu Biotopen, Gewässerauflagen, Erosionsgefährdungen und vieles mehr erhältlich. In der Vegetationszeit ist für das Einholen solcher Informationen oft nicht genug Zeit. Ebenfalls sollte über die Wirtschaftlichkeit im Betrieb nachgedacht werden. Fällt dabei auf, dass man für den eigenen Betrieb keine gute strukturierte Datengrundlage hat, so sollte man sich überlegen, wie man die Datengrundlage für die Betriebsberechnung aufbaut oder optimiert.
Weitere Tipps für den Februar lesen Sie in BWagrar 5/2018.
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