Nicht mit Netzmittel kombinieren
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Die Kombination vonMospilan SG und Netzmitteln hat in mehreren Bundesländern dazu geführt, dass der Rückstandshöchstgehalt von Acetamiprid in Honig überschritten wurde.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb für Mospilan SG die Auflage VV553 erteilt:
„Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.“
Andere Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid sind zurzeit nicht betroffen.






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