Tipps für den März
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Pflanzenschutzgeräte auswintern
Wenn im März die Tage länger und hoffentlich wärmer werden, kann man langsam daran denken die Pflanzenschutzgeräte wieder fit zu machen. Die im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte sollten vor Saisonbeginn überprüft werden, ob die vorhandene Prüfplakette noch gültig ist. Die Prüfungen müssen alle drei Jahre erfolgen. Die Termine sollten rechtzeitig mit der Prüfstelle vereinbart werden. Rückengetragene Geräte sind von der Prüfpflicht ausgenommen. Unabhängig davon sollte aus eigenem Interesse ein Funktionstest durchgeführt werden.
Pheromone gegen Traubenwickler
Für das Aushängen der Pheromone ist es im März noch zu früh, aber die ersten Vorbereitungen können getroffen werden. Die Teilnehmer des Pheromonverfahrens sollten wegen der möglichen Förderung an die rechtzeitige Antragstellung denken. In Franken müssen die Anträge bis zum 31. März bei der LWG Veitshöchheim eingegangen sein. In Baden-Württemberg gilt grundsätzlich der 15. Mai als Frist. Der Gemeinsame Antrag (GA) kann aber auch schon vor die Ausbringung der Pheromondispenser beim Landwirtschaftsamt abgegeben werden.
Weitere Tipps für den März lesen Sie in BWagrar 9/2018.
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