Als letzter Baustein des sogenannten Düngepaketes ist am 1. Januar 2018 die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft getreten. Mit vollem Namen nennt sich die Verordnung vom 14. Dezember 2017 "Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen". Warum müssen jetzt bestimmte Betriebe zusätzlich zum Nährstoffvergleich nach der Düngeverordnung eine Stoffstrombilanz erstellen, die letztlich nichts anderes als eine Hoftorbilanz ist und unter diesem Begriff auch besser bekannt ist? Die Zahlen sprechen für sich. Stickstoff ist nicht nur einer der wichtigsten Faktoren für das Pflanzenwachstum, sondern er ist auch für nicht unerhebliche Belastungen der Umwelt verantwortlich. Der Stickstoffüberschuss der deutschen...