Tipps für den April
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Wildschäden
Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Um allerdings gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Pheromonausbringung
Zur Kontrolle des Traubenwicklerfluges, sowohl innerhalb wie auch außerhalb von Pheromonflächen, sollten von den örtlich zuständigen Personen bis spätestens Mitte April auch neue Pheromonfallen ausgehängt werden. Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Nicht ausgehängte Flächen dürfen nicht beantragt werden.
Bodenbearbeitung und Düngung
Bodenbearbeitungen sollten wohl überlegt werden. Bei allen Rebanlagen mit ausreichendem oder gar zu üppigem Wuchs in den vergangenen Jahren gibt es wenig vernünftige Gründe, die Begrünung umzubrechen. Stickstoffdünger und damit auch „Volldünger“ können, falls noch nicht geschehen, zum Austrieb der Reben gestreut werden.
Prognosesystem Vitimeteo
Gerade zu Beginn der Pflanzenschutzsaison können im Internet auf der Seite von Vitimeteo (www.vitimeteo.de) nützliche Informationen wie Blattflächenzuwachs, Bedingungen für die Primärinfektion, sowie Informationen zum Ablauf der Inkubationszeit abgelesen werden. Wetterdaten mit Niederschlag, Blattnässedauer und Temperaturen verschiedener Stationen für vergangene Tage aber auch Prognosedaten können genutzt werden, um eine möglichst gezielte Behandlung durchzuführen.
Weitere Tipps für den April lesen Sie in BWagrar 14/2018.
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