Betriebssicherheitsprüfung von Biogasanlagen
Die Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung gelten auch für Biogasanlagen.
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Aus gegebenem Anlass ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung eine Prüfung der Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen einer Biogasanlage vor Inbetriebnahme und im Abstand von drei Jahren durch eine befähigte Person erforderlich ist. Befähigte Personen sind Hersteller von Biogasanlagen sowie entsprechende Sachverständige von Prüforganisationen, wie TÜV oder Dekra. Die Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen, also auch Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen von Biogasanlagen, fallen nicht unter die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft, sondern der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht. Denn für diesen Bereich gibt es keine Aufgabenübertragung an die Berufsgenossenschaft; diese gilt nur für das...
