Liste mit allen zugelassenen Pflanzenarten
Die Pflanzen, die als Honigbrache mit dem ÖVF-Faktor 1,5 laut der "Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung" des BMEL von Ende Februar 2018 verwendet werden dürfen, finden Sie im Anhang als pdf-Dokument.
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