Tipps für den Mai
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Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
In Baden Württemberg muss im Rahmen des Umstrukturierungsverfahrens (UuU) bis zum 15. Mai über den „Gemeinsamen Antrag“ die Auszahlung beantragt werden. Zudem müssen zeitnah nach erfolgter Pflanzung oder Montage der Tropfbewässerung die Materialrechnungen eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Flächen mit einer Hangneigung über 30 Prozent der Drahtrahmen (Pfähle und ein Draht pro Reihe) beim Einreichen der Rechnung erstellt sein muss.
Weinbaukartei
In Baden-Württemberg müssen die Änderungsmeldungen zur Weinbaukartei bis 10. Juni bei den Erzeugergemeinschaften oder den zuständigen Stellen an LVWO Weinsberg / WBI Freiburg abgegeben werden.
Düngung
Ab Beginn der Rebenvegetation bis zum 6-Blatt-Stadium können unter Beachtung der Vorgaben der neuen Düngeverordnung stickstoffhaltige Düngemittel sinnvoll ausgebracht werden. Spätere Stickstoff-Düngungsmaßnahmen werden in den meisten Jahren nicht mehr rechtzeitig wirksam und fördern die Traubenfäule. Außerdem ist eine zu spät ausgebrachte Stickstoffdüngung stärker auswaschungsgefährdet.
Jungfeldpflege
Bei etwa fünf Zentimetern Trieblänge sind die Jungfelder im Pflanzjahr so auszubrechen, dass der verbleibende Trieb eine möglichst gerade Fortsetzung der Wurzelstange darstellt. Im ersten Standjahr empfiehlt es sich – je nach Wüchsigkeit der Anlage und abhängig von der Erziehungsform – drei bis fünf Triebe pro Stock zu belassen. Ist der Stock im Pflanzjahr nicht ausreichend hoch gewachsen und musste zurückgeschnitten werden, so ist prinzipiell wie im Pflanzjahr zu verfahren. Nach dem Spätfrost im Jahr 2017 sind in Junganlagen nun teilweise Rebstöcke mit Maukesymptomen und Aufreißungen am jungen Rebstamm zu finden. Hier sollte ein Stockausschlag zum Stammersatz hochgezogen werden.
Weitere Tipps für den Mai lesen Sie in BWagrar 18/2018.
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