Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Pflanzenschutzgerätekontrolle 2008
Die nach dem Pflanzenschutzgesetz vorgeschriebenen zweijährigen Pflichtkontrollen von Pflanzenschutzgeräten für Flächen- und Raumkulturen finden ab Mitte März bei den anerkannten Landmaschinenfachbetrieben statt. Von der Prüfpflicht sind in diesem Jahr alle Geräte betroffen, deren Plakette im ersten oder zweiten Halbjahr 2008 ungültig wird oder die immer noch eine orangefarbene Plakette 2007 tragen. Der Einsatz von Geräten ohne gültige Prüfplakette stellt nicht nur eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar, sondern führt auch zu einem Verstoß gegen die Cross Compliance-Richtlinien und damit zu Prämienkürzungen. Die Prüftermine der Kontrollwerkstätten sind in BWagrar veröffentlicht. Nur mit einwandfrei funktionierenden und ordnungsgemäß eingestellten Spritzen ist eine exakte Ausbringung und Dosierung der Mittel möglich.
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