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VSSE startet Petition

Entfristung der 70-Tage-Regelung gefordert

Harter, teilweise unfairer Wettbewerb, massiver Preisdruck durch den Handel, Klimaextreme und Arbeitskräftemangel setzen den handarbeitsintensiven Spargel- und Erdbeeranbau massiv unter Druck. Um den Arbeitskräftemangel nicht noch weiter zu verschärfen, fordert der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer (VSSE), an der 70-Tage-Regelung festzuhalten.
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Sollte die Drei-Monats-Regelung zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften nicht beibehalten werden, befürchtet der Verband der Süddeutschen Spargel- und Erdbeeranbauer eine weitere Verschärfung des Arbeitskräftemangels.
Sollte die Drei-Monats-Regelung zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften nicht beibehalten werden, befürchtet der Verband der Süddeutschen Spargel- und Erdbeeranbauer eine weitere Verschärfung des Arbeitskräftemangels. Werner-Gnann
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Laut einer Umfrage des VSSE in diesem Sommer denkt jeder vierte Spargel- und Erdbeeranbauer über eine vorzeitige Betriebsaufgabe nach. 79 Prozent der Betriebe konnten in dieser Saison bereits einen Teil ihrer Ernte wegen Personalmangels nicht einholen. Jeder vierte Betrieb rechnet mit einer Kostensteigerung um 16 bis 20 Prozent, jeder füngte gar mit 21 bis 30 Prozent bei der Wiedereinführung der zwei-Monate-/50-Tage-Regelung.
 

Massive Folgen für den Strukturwandel befürchtet

 

„Ein Rückfall auf die 50-Tage- beziehungsweise zwei-Monate-Regelung für die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung bedeutet, den Arbeitskräftemangel nochmals zu verschärfen, die Ernte zu gefährden, den Verwaltungsaufwand zu vergrößern und die Situation der Anbauer noch weiter zu verschlechtern. Dies wird einen schnelleren Strukturwandel durch vorzeitige Betriebsaufgaben zur Folge haben. Infolgedessen werden Arbeitsplätze in der Landwirtschaft wegfallen, und die Angebotsvielfalt wird schwinden. Eine Entfristung der drei-Monate-Regelung wäre ein deutliches Signal der politisch Verantwortlichen für unser Land, das stark durch den Sonderkulturanbau geprägt ist, und eine große Erleichterung für die Anbaubetriebe“, erklärt Simon Schumacher, VSSE-Vorstandssprecher.



Landes- und bundesweite Unterstützung



Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat eine Beschlussvorlage für die Amtschefkonferenz der Sonder-Agrarministerkonferenz am 18. Januar 2018 eingebracht, die breite Zustimmung der Länder gefunden hat. Landwirtschaftsminister Peter Hauk betonte in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Saisonarbeitskräfte aus den EU-Ländern stehen aber zunehmend weniger zur Verfügung. […] Ohne die Entfristung der 70-Tage-Regelung sehe ich die unter anderem aus Umwelt- und Klimaschutzgründen notwendige regionale Produktion stark beeinträchtigt.“

Das Land Hessen hat auf Initiative des Ministerpräsidenten Volker Bouffier einen Bundesratsantrag gestellt, der unter anderen vom Land Baden-Württemberg unterstützt wurde. Dieser fand leider keine Mehrheit im Bundesrat. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat ihre Unterstützung bekundet. Und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat laut Volker Bouffier seine grundsätzlichen Bedenken gegen eine dauerhafte Einführung der 70-Tage-Regelung aufgegeben.

In den letzten Wochen hat der VSSE zahlreiche persönliche und telefonische Gespräche mit Abgeordneten der verschiedenen Parteien geführt: „Das Verständnis war bei den meisten Abgeordneten für die Situation der Anbauer und den Erntehelfermangel vorhanden. Da Saisonarbeitskräfte faktisch nicht bis sehr geringfügig von den Sozialabgaben profitieren werden, die Statistik zeigt, dass die Zahlen kurzfristig Beschäftigter nicht – wie befürchtet – im Zeitraum der 3-Monate-Regelung gestiegen ist, sehen wir keine Gründe, die einer Entfristung entgegenstehen“, erklärt Simon Schumacher, VSSE-Vorstandssprecher.

Die meisten Betriebe benötigen drei Monate lang Saisonarbeitskräfte, und Erntehelfer ziehen es vor, drei Monate lang den Lohn ohne Abzüge der Sozialversicherung zu erhalten. Zudem profitieren Erntehelfer nur gering von den Sozialversicherungsbeiträgen, da beispielsweise die Rentenanwartschaft bei fünf Jahren, hochgerechnet bei dreimonatiger Beschäftigung pro Jahr bei 20 Jahren, liegt, und die Rente mit rund 2,50 Euro monatlich sehr gering ausfällt.



Wettbewerbsverzerrende Bedingungen



Konkurrenz erhält der Spargel- und Beerenanbau beispielsweise aus Spanien, und das zu unfairen Bedingungen, denn dort liegt der Mindestbruttostundenlohn bei 4,46 Euro, also beinahe um die Hälfte niedriger als in Deutschland. Zusätzlich hielt der deutsche Lebensmitteleinzelhandel in dieser Saison lange Importware in den Regalen vor, auch als es schon ausreichend heimische Ware gab. Dies wiederum verschärfte den Preisdruck durch auflaufende Erntemengen bei den Produzenten.
Importspargel und -erdbeeren verursachen durch die langen Transportwege deutlich höhere CO2-Emissionen als heimische Ware und belasten durch den Anbau der wasserintensiven Kulturen in trockeneren Ländern zusätzlich die Umwelt. Der Kauf von einem Kilo regionalen Spargel spart beispielsweise, laut einer ökologischen Systemanalyse der ETH Zürich, bis zu elf Kilo CO2 pro Kilo Spargel im Vergleich zu Importware ein.



Petition zur Entfristung der 70-Tage-Regelung



Um Politiker auf Bundesebene auf die Dringlichkeit einer Entfristung der 70-Tage- bzw. drei-Monate-Regelung für die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Erntehelfern und Erntehelferinnen aufmerksam zu machen, ruft der VSSE gemeinsam mit dem Netzwerk deutscher Verbände der Spargel- und Beerenanbauer* dazu auf, folgende Petition zu unterstützen: https://www.openpetition.de/petition/online/entfristung-der-70-tage-bzw-3-monate-regelung-fuer-saisonarbeitskraefte

Weitere Informationen unter www.facebook.com/spargelvonhier und www.vsse.de

 

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