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Ab September einheitliche Rückstandshöchstmengen

In Europa wird es ab September 2008 einheitliche europäische Rückstandshöchstmengen geben. Dann gehört das bisherige Desaster mit unterschiedlichen Vorgaben je nach Mitgliedsstaat, aber noch viel schlimmer, auch mit unterschiedlichen Rückstandshöchstgehalten innerhalb eines Mitgliedstaates. wohl endgültig der Vergangenheit an. Damit ist eine zentrale Forderung des Bundesausschusses Obst und Gemüse zur Harmonisierung des europäischen Pflanzenschutzmittelrechtes erfüllt.
Veröffentlicht am
Endlich gibt es einheitliche Spielregeln in Europa bei den Rückstandshöchstmengen. Die Europäische Kommission hat dazu am 1. März 2008 die erforderliche Verordnung veröffentlicht. Das Inkrafttreten der Verordnung ist auf sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union festgelegt. Damit tritt die Verordnung am 2. September 2008 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln in und auf Lebens- und Futtermitteln in der EU harmonisiert sein. Die entsprechenden Regelungen der jeweiligen nationalen Rückstandshöchstmengenverordnung werden ab diesem Zeitpunkt aufzuheben sein. In Deutschland ist in den letzten Jahren gerade bei den Obst- und Gemüseerzeugern immer wieder auf...
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