Tipps für den Oktober
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Vermehrt unbewirtschaftete Flächen!
Oft sind es unwirtschaftlich genutzte Rebflächen, die aufgegeben werden. Wird die aufgegebene Fläche sich selbst überlassen, haben die Nachbarn ernsthafte Probleme. Damit die Nachbarweinberge keinen Schaden nehmen, muss schnell reagiert werden. Spätestens jetzt im Winter sollte versucht werden, das Problem bis zum nächsten Frühjahr zu lösen. Ansprechpartner und am Ende zuständig für eine Fläche ist grundsätzlich der Eigentümer. Erst wenn sich nach intensivem Kontakt keine Lösung abzeichnet, kommt die Gemeindeverwaltung ins Spiel. Sie ist zuständig für die Durchsetzung der Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz. Im Normalfall bemüht die Gemeinde den fachlichen Rat der Landwirtschaftsverwaltung. Wer als Nachbar erst einmal Jahre zuwartet bis sich ein waldähnlicher Zustand eingestellt hat, minimiert die Chancen auf eine Lösung. Deshalb gilt auch hier – wehret den Anfängen!
Oberirdischen Reblaus-Kreislauf verhindern
Nach dem Trockensommer zeigen wilde Amerikanerausschläge vermehrt Blattreblausbefall (Bild). Damit der oberirdische Vermehrungskreislauf nicht ungehemmt weiter geht, sollten die wilden Reben nachhaltig entfernt werden. Bei größerem Ausmaß von Reblausbefall auf öffentlichen Flächen ist die Gemeinde zu kontaktieren. Wenn eine mechanische Beseitigung der wilden Reben nicht möglich ist, kann die Gemeinde bei der Landwirtschaftsverwaltung einen Antrag auf punktuelle Anwendung eines Herbizides zur Behandlung und Beseitigung der Amerikanerreben stellen. Der Antrag ist notwendig, da Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt werden dürfen.
Fortbildung Sachkunde
Sachkundige sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Der erste Dreijahreszeitraum beginnt ab der erstmaligen Ausstellung des neuen Sachkundenachweises. Das Datum findet sich auf der Rückseite des Sachkundekärtchens. Für viele Sachkundige endet mit dem Jahr 2018 der zweite Fortbildungszeitraum. Wer für den ablaufenden Zeitraum noch nicht alle Nachweise hat, sollte sich über den Winter darum bemühen. Bei Betriebskontrollen wird dieser Nachweis verlangt.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 40/2018.
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