Wissenswertes zum Pflanzenschutz 2008
Der Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamts Rems-Murr-Kreis informiert die Anwender von Pflanzenschutzmitteln.
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1. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten und auf sonstigen Flächen a) In Baden-Württemberg dürfen Pflanzenschutzmittel entsprechend der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten nur eingesetzt werden, wenn sie den Bestimmungen der SchALVO entsprechen. Auf Maisflächen in Wasserschutzgebieten ist der Wirkstoff Terbuthylazin (enthalten in Herbiziden wie z. B. ARTETT, GARDO GOLD, ZINTAN GOLD-PACK) verboten, kann aber durch andere Wirkstoffe gleichwertig ersetzt werden. b) Bitte beachten Sie, dass für ältere Wirkstoffe wie z.B. Atrazin (enthalten z.B. in GESAPRIM), Dichlobenil (z.B. CASORON, PREFIX, USTINEX), Oxydemeton-methyl (z.B. METASYSTOX R) oder Parathion (z.B....
