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Arbeitskalender Weinbau

Tipps für den Dezember

Der Winter naht. Nun steht unter anderem der Rebschnitt an. Aber es gibt auch einige andere Dinge zu beachten. Hier die Weinbautipps für den Dezember:
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Unsachgemäßes Pflanzenschutzmittellager
Unsachgemäßes PflanzenschutzmittellagerFelix Eberhard
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Pflanzenschutzmittel richtig lagern

Bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln sollten unbedingt die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz berücksichtigt werden. Nicht mehr zugelassene und abgelaufene Mittel sind, genau wie leere Behälter, zu entsorgen. Die noch vorhandenen Verpackungen sind auf saubere Beschriftung zu prüfen und nach Anwendung zu sortieren, sodass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Leider gibt es immer noch Pflanzenschutzmittellager, bei denen Behälter wild durcheinander auf dem Boden stehen. Dieses stellt einen klaren Verstoß gegen die gute fachliche Praxis dar und wird bei Kontrollen geahndet.

Ernte- und Erzeugungsmeldung

Bis zum 15. Januar 2019 muss die Ernte- und Erzeugungsmeldung bei der LVWO Weinsberg abgegeben sein. Ausgenommen von der Meldepflicht sind:

  • Traubenerzeuger, deren Betrieb weniger als 1000 m2 Rebfläche umfasst und die keinen Teil der Ernte vermarkten.
  • Traubenerzeuger, die Mitglied einer Genossenschaftskellerei oder Erzeugergemeinschaft sind und ihre gesamte Ernte zur Verarbeitung an diese liefern (Vollablieferer).
  • Weinerzeuger, deren Weinmenge weniger als 1000 Liter beträgt und die diese in keiner Form vermarkten.

Förderprogramm Handarbeitsweinbau

In Baden-Württemberg werden reine Handarbeitslagen mit gewissen Lagenvoraussetzungen ab 500 m2 gefördert. Bitte beachten Sie, dass der Vorantrag für das Förderverfahren bis zum 31. Dezember 2018 bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt vorliegen muss.

Umstrukturierung und Umstellung

Das Programm „Förderung der Umstrukturierung und der Umstellung von Rebflächen“ wird weiter durchgeführt. Hierbei wird für das Roden und das darauffolgende Anpflanzen von bestimmen Rebsorten ein Förderbeitrag gezahlt. Die Anträge für die Rodung nach dem Herbst 2018 und die Anpflanzung 2019 müssen bis zum 31. Dezember 2018 bei den zuständigen Landratsämtern eingegangen sein.

Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 48/2018.

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