BVL genehmigt Freisetzung gentechnisch veränderter Zuckerrüben
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. März 2008 der Firma Planta die Freisetzung gentechnisch veränderter Zuckerrüben genehmigt. BVL sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt.
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Die Pflanzen sollen freigesetzt werden an zwei Standorten in der Gemeinde Northeim (Niedersachsen) sowie in Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Dreileben (Sachsen-Anhalt). Die genehmigten Freisetzungsflächen umfassen maximal 6000 Quadratmeter je Standort und Jahr mit einer Bestandesdichte von acht bis zwölf Pflanzen je Quadratmeter. Das Unternehmen darf die gentechnisch veränderten Pflanzen zwischen 2008 und 2011 freisetzen. Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber Vorsorgemaßnahmen. Um eine Verbreitung der gentechnisch veränderten Zuckerrüben zu vermeiden, muss der Betreiber die...