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BVL: Gentechnisch veränderte Kartoffeln dürfen freigesetzt werden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. März 2008 dem Unternehmen BASF Plant Science die Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln unter Sicherheitsauflagen genehmigt. BVL sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt.
Veröffentlicht am
Gestattet wurden Freisetzungen auf Flächen in den Gemeinden Falkenberg/Elster (Brandenburg), Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben, Ortsteil Üplingen (Sachsen-Anhalt). Die Größe der pro Standort und Jahr genutzten Freisetzungsfläche beträgt maximal einen Hektar. Die BASF darf in den Jahren 2008 bis 2012 maximal 45.000 Knollen pro Standort und Jahr freisetzen, wobei die Pflanzdichte sich an der landwirtschaftlichen Praxis orientiert. Ähnliche Freisetzungen wurden bereits in den Jahren 2006 und 2007 genehmigt. Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich...
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