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Arbeitskalender Weinbau

Tipps für den Februar

Nach dem Rebschnitt stehen noch weitere Arbeiten an. Hier die Weinbautipps für den Februar:
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Vorsicht bei der Pflege von Drieschen. Wenn es sich um ein Biotop handelt, müssen Auflagen beachtet werden.
Vorsicht bei der Pflege von Drieschen. Wenn es sich um ein Biotop handelt, müssen Auflagen beachtet werden.Ochßner
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Pflege von Grundstücken und Biotopen

Durch das verantwortungsbewusste Handeln vieler Winzer sind in vielen Gebieten für den Erhalt der Landschaft wichtige Flächen entstanden. Hier sind vor allem die Magertrockenrasen und die Trockenmauern zu nennen. Viele dieser Flächen sind für die Allgemeinheit so wichtig geworden, dass sie unter Schutz gestellt wurden und nicht mehr verändert werden dürfen.

Biotope wurden in den Gemeinden zu unterschiedlichen Zeiten kartiert. Als erste Informationsquelle dürften die Bioptopkartierungen der Gemeinden zugrunde gelegt werden. Allerdings sind zwischenzeitlich Biotope dazugekommen. Diese definieren sich nach Art und Vorhandensein durch verschiedene Indikatoren. Soll hier eine Veränderung stattfinden, sollten Sie unbedingt Kontakt zu den zuständigen Behörden (Naturschutz/Landwirtschaft) aufnehmen. Dies trifft vor allem bei Flächen zu, die nach längeren Brachezeiten (eventuell schlecht gepflegt) wieder mit Reben bepflanzt werden sollen, oder bei ausufernden Hecken.

Bei Hecken besteht die Möglichkeit, abgestimmte Pflegemaßnahmen im Winter durchzuführen. Eine Hecke kann beispielsweise in jährlichen Abschnitten auf „Stock" gesetzt werden. Für diese Pflegemaßnahmen ist aber ein definiertes Zeitfenster (jeweils ab dem 1. Oktober bis zum 28. zum Februar des Folgejahres) vorgegeben.

Pflanzgenehmigungen beantragen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist zuständig für die Genehmigung von Neuanpflanzungen. Zur Förderung des Anbaus in Hang- oder Steillagen werden diese Flächen ab 15 Prozent Neigung priorisiert. Die beantragte Fläche muss bei Antragstellung und bis zur Erteilung des Bescheids unbepflanzt sein. Die Anträge sind im Zeitraum vom 1. Januar bis zum letzten Tag im Februar (24 Uhr) unter Verwendung des bei der BLE (www.ble.de) erhältlichen Antragsformulars einzureichen. Die Genehmigungsbescheide werden zum 31. Juli eines jeden Jahres versendet. Erteilte Genehmigungen gelten drei Jahre.

Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 5/2019.

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