Tipps für den März
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Pheromone gegen Traubenwickler
Für das Aushängen der Pheromone gegen Traubenwickler ist es im März noch zu früh. Die Teilnehmer des Pheromonverfahrens sollten aufgrund der Förderung an die rechtzeitige Antragstellung denken. In Franken müssen die Anträge bis zum 31. März bei der LWG Veitshöchheim eingegangen sein. In Baden-Württemberg gilt der 15. Mai als Ausschlussfrist. Zu beachten ist, dass dieser Antrag vor der Durchführung der Maßnahme beim zuständigen Landwirtschaftsamt zu stellen ist.
Prognosemodelle nutzen
Nutzen Sie die Möglichkeit der vorhandenen Prognosemodelle Ihrer Vitimeteo-Station: Nicht nur das lokale Wetter, Spritzfenster und pilzliche Schaderreger können prognostiziert werden, Vitimeteo stellt Ihnen zusätzlich Prognosen zu Insekten, wie Kräuselmilben und Traubenwicklern, als Entscheidungshilfe zur Verfügung.
Nährstoffvergleich erstellen
Für das Düngejahr 2018 ist der Nährstoffvergleich bis zum 31. März 2019 zu erstellen. Alle Betriebe mit Sonderkulturen über 2 ha oder über 15 ha landwirtschaftlicher Fläche müssen einen Nährstoffvergleich sowie die jährliche Bilanzierung und eine vergleichende Mehrjahresberechnung erstellen. Ausnahme: Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen, mehr als 50 kg/ha Stickstoff oder 30 kg/ha Phosphat, ausgebracht haben.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 10/2019.
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