In Zuckerrüben 2. NAK durchführen
Die Zuckerrübenbestände sind regelmäßig zu kontrollieren. Gegen die erneut aufgelaufenen Unkräuter sind die wirksamen Mischpartner für die Tankmischung zu wählen (Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ in Tabelle 28 auf Seite 34).
Vorsicht bei Chloridazon
Wegen des Eintrags von Abbauprodukten des Wirkstoffs Chloridazon ins Grundwasser wird die Anwendung von Mitteln mit diesem Wirkstoff (Pyroquin Ultra, Rebell Ultra) nicht empfohlen. In Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL.-, Problem- und Sanierungsgebieten) sollte der freiwillige Verzicht zum Schutz des Grundwassers unbedingt eingehalten werden. Im Wasserschutzgebiet Killingsäcker, befindlich in den Gemarkungen Öhringen-Büttelbronn, Öhringen Schwöllbronn und Zweiflingen-Westernbach, ist die Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Chloridazon verboten (NG301-1).
Ein Verbot gilt für Anwendung von Chloridazon auch aufgrund der Anwendungsbestimmung NG415 auf allen sandigen Böden (weniger als 17 % Ton und weniger als 50 % Schluff). Ohne Bodengutachten gilt das Verbot auf allen Böden mit weniger als 17 % Ton, also auch auf sandigem und lehmigem Schluff! Im Ergebnis der EUF-Untersuchung ist die Anwendbarkeit von Chloridazon angegeben.
Widerruf von Mitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Antrag der Firma BASF die Zulassung für Rebell Ultra und Pyroquin Ultra widerrufen. Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Die Abverkaufsfrist endet deshalb am 30. Juni 2019, die Aufbrauchfrist am 30. Juni 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Restmengen der genannten Mittel entsorgungspflichtig.
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