Tipps für den Mai
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Geräteprüfung
Fahrbare Pflanzenschutzspritzen müssen regelmäßig zum „Spritzen-TÜV“. Auf den Plaketten ist das Halbjahr genannt, in dem der „TÜV“ abläuft. Die Prüfpflicht gilt auch für Schlauch- und am Schlepper angebaute Herbizidspritzen.
Termine Rebflächenmeldung
Die Änderungsmeldung zur Fortführung der Weinbaukartei ist von allen Bewirtschaftern von Rebflächen bis spätetens 31. Mai abzugeben. Bei Mitgliedern von Erzeugergemeinschaften erfolgt die Meldung über den Flächenbogen der Genossenschaft oder Kellerei. Aufgrund der neuen Pflanzrechtsregelungen ist seit dem Jahr 2016 das Rodungs- und Pflanzdatum tagesgenau anzugeben. Rodungen, die zwischen dem Meldezeitpunkt 31. Mai und dem 31. Juli durchgeführt werden, sind umgehend nach zu melden.
Termine Umstrukturierung
Antragsteller, die in den Jahren 2016 bis 2018 einen Antrag auf Förderung für die Umstrukturierung und Umstellung gestellt haben, müssen bis zum 15. Mai 2019 ihren Gemeinsamen Antrag über „FIONA“ beim zuständigen Landratsamt einreichen. Dies ist ein Ausschlusstermin. Das bedeutet, bei zu später Abgabe erlischt die Förderfähigkeit bzw. müssen bereits erhaltene Fördergelder zurückgezahlt werden. Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen sollten unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, müssen aber bis spätestens 15. Juli beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingehen.
Tipps fürs Ausbrechen
Beim Ausbrechen beachten:
- Wilde Triebe (Wasserschosse) am Altholz entfernen, die nicht für den Stockaufbau benötigt werden.
- Doppeltriebe und Kümmertriebe entfernen.
- Rebschnitt korrigieren und eventuell zu hohen Anschnitt durch Ausbrechen der sogenannten Schnabeltriebe korrigieren.
- Bei engknotigen Sorten oder Trieben ggf. jeden zweiten Trieb entfernen.
- Auf gleichmäßige Verteilung der Triebe und einen luftigen Laubwandaufbau achten.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 18/2019.
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