Ackerstatus
Der LBV weist nochmals darauf hin, dass Flächen mit mehr als fünfjährigem, ununterbrochenem Anbau von Ackerfutter als Grünland eingestuft werden. Dies gilt insbesondere, wenn auch im sechsten Jahr der gleiche Nutzungscode verwendet wird.
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Antragssteller sollten im Gemeinsamen Antrag 2008 darauf achten, dass nicht unbeabsichtigt der Acker-status verloren geht. Ein Umbruchverbot träfe vor allem Bewirtschafter von Flächen in Wasserschutzgebieten und MEKA-Teilnehmer (Grünlandförderung).