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Zahlungsansprüche für Baumobst

Erstmals gibt es nun auch Zahlungsansprüche für Baumobstflächen und Flächen, die mit Schalenfrüchten wie Hasel- oder Walnüssen bestellt sind. Allerdings muss für die Zuweisung spätestens bis 15. Mai ein Antrag gestellt werden.
Veröffentlicht am
Bewirtschaftern von Kern- und Steinobst- sowie von Rebschulflächen, die noch keine Zuweisung der neuen Zahlungsansprüche beantragt haben, rät der Landesverband für Erwerbsobstbau (LVEO) in Baden-Württemberg zur Eile. Für die Neuanmeldung gilt eine Ausschlussfrist bis 15. Mai 2008. Wer diese Frist versäumt, verspielt dauerhaft seinen neuen Zahlungsanspruch von zunächst rund 50 Euro pro Hektar. Maßgebend für den Antrag ist, dass der Antragssteller die Flächen am 15. Mai 2007 bewirtschaftet hat. Antragsberechtigt sind Bewirtschafter entsprechender Flächen ab 30 Ar, die einen Mindestauszahlungsbetrag von 100 Euro pro Betrieb erreichen. "Kleine" Obstbauern sollten sich jedoch die Frage stellen, ob sie sich den jährlichen bürokratischen Aufwand...
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