Saisonarbeitskräfte aus Bulgarien
Mit der offiziellen Unterschrift am 17. April ist der Weg frei für die Vermittlung bulgarischer Saisonarbeitskräfte in die Land- und Forstwirtschaft. Damit wurde die in der modifizierten Eckpunkteregelung für die Jahre 2008 und 2009 festgelegte Erweiterung umgesetzt.
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Wie der Landesverband für Erwerbsobstbau (LVEO) in Baden-Württemberg mitteilt, hatte die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit die Agenturen für Arbeit bereits ab 7. April angewiesen, Einstellungszusagen und Arbeitsverträge für bulgarische Arbeitskräfte entgegenzunehmen und an die ZAV weiter zu leiten. Damit sollten weitere Verzögerungen vermieden werden. Nach Inkrafttreten der erweiterten Vermittlungsabsprache werden diese nun bearbeitet und an die bulgarische Beschäftigungsagentur weitergeleitet.