Keine Genehmigung von Feldmausködern
Das Bundesamt für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat entgegen seiner ursprünglichen Positionierung und trotz der vom DBV und der Pflanzenschutzdienste erläuterten Notwendigkeit einer Zulassung keine Genehmigung nach § 11 PflSchG (Gefahr im Verzug) zum Streueinsatz von Chlorphacinon (Ratron Feldmausköder) erteilt. Der DBV wird erneut in Gesprächen mit dem BMELV die Genehmigung fordern.
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