Reform der EU-Weinmarktordnung formell verabschiedet
Rund vier Monate nach der politischen Einigung ist die Reform der EU-Weinmarktordnung nun auch formell beschlossen. Nach einem wochenlangen Feinschliff verabschiedeten die EU-Außenminister den Text Ende April ohne Aussprache.
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Zu den Eckpunkten der Reform zählen die Schaffung nationaler Finanzrahmen, die Libera-lisierung der Pflanzrechte bis spätestens Ende 2018 und die Gewährung von im Zeitablauf degressiven Rodungsprämien für 175.000 ha Rebflächen. Die Saccharose-Anreicherung bleibt in den Weinbaugebieten, die davon derzeit Gebrauch machen, auch künftig erlaubt; die Anreicherungsspannen verringern sich jedoch um 0,5 %. Ab 2009/10 dürfen die badischen Weinbauern den Alkoholgehalt ihrer Weine damit nur mehr um 2 % und die übrigen Winzer in Deutschland um 3 % mit Saccharose anheben. Bei außergewöhnlichen klimatischen Bedingungen kann die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten aber um 0,5 % höhere Anreicherungsspannen gestatten. Beihilfen zur Mostanreicherung...