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BVL genehmigt Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 22. April 2008 dem Unternehmen Pioneer die Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Gestattet wurden Freisetzungen in den Gemeinden Neutrebbin (Brandenburg), Kitzingen (Bayern), Ausleben (Sachsen-Anhalt) und Zabeltitz (Sachsen). Das Unternehmen darf in den Jahren 2008 bis 2011 auf einer Fläche von maximal 1,2 Hektar pro Standort und Jahr freisetzen.
Veröffentlicht am
Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Um eine Verbreitung des gentechnisch veränderten Mais zu verhindern, muss der Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und konventionellen Maisbeständen 200 Meter, zu ökologisch bewirtschafteten Maisfeldern 300 Meter Abstand einhalten. Das gentechnisch veränderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen, eine Verwendung als Lebens- oder Futtermittel ist nicht zulässig. Pflanzenmaterial aus dem Freisetzungsversuch und anderer Mais innerhalb des Isolationsabstandes ist nach Ende der Freisetzung auf der Fläche zu...
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