Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat der Universität Rostock die Freisetzung von gentechnisch verändertem Sommerweizen genehmigt. Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik.
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In den Gemeinden Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben-Üplingen (Sachsen-Anhalt) dürfen nun zwischen 2008 und 2010 auf maximal 72 Quadratmetern je Standort und Jahr gentechnisch veränderte Weizenpflanzen kultiviert werden. Der Weizen ist nicht für den menschlichen Verzehr oder eine Verfütterung vorgesehen und muss nach Abschluss der Untersuchungen vernichtet werden. Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie für die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmaßnahmen. Die Versuchsfläche wird im Abstand von mindestens 50 Metern zu anderen Weizenfelder angelegt. Außerdem wird die Freisetzungsfläche mit...