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Anbau von Genmais macht Honig unverkäuflich

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 30. Mai festgestellt, dass Honig, welcher Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig ist.  Auch geringste Spuren der Blütenpollen führen zum Verlust der Verkehrsfähigkeit, da der Genmais keine Zulassung als Lebensmittel hat.
Veröffentlicht am
Nach Auffassung der Richter stellt der Anbau eine wesentliche Beeinträchtigung eines klagenden Imkers dar, weil er solchen Honig nicht verkaufen darf. Allerdings hat der Imker keinen Schutzanspruch gegenüber dem Anbau. Der klagende Imker wollte per Gericht durchsetzen, dass der Anbauer durch geeignete Maßnahmen verhindert, dass seine Bienen Pollen des Mais eintragen (z.B. durch Abschneiden der Pollenfahnen oder Ernte vor der Blüte). Obwohl der Hobbyimker seine Bienen seit vielen Jahren stationär in einem Bienenhaus betreut und technisch nicht auf Bienentransporte eingerichtet ist, mutet das Gericht ihm zu, die Völker während der Maisblüte an einen anderen Standort zu verbringen. Nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit sei dies vom Imker zu...
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