Einstellungszusagen/Arbeitsverträge (EZ/AV) für rumänische Saisonarbeitskräfte
Bislang mussten rumänische Staatsangehörige, die eine Saisontätigkeit in Deutschland ausüben wollten, nach Bukarest reisen und dort ihre EZ/AV abholen. Dies war für die Arbeitskräfte insbesondere bei nur kurzen Beschäftigungszeiten in Deutschland mit einem hohen, unter anderem finanziellen Auf-wand verbunden. Seitens des Berufsstandes wurden deshalb praktikablere Lösungen angemahnt.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) teilt nunmehr mit, dass seit dem 5. Mai 2008 die EZ/AV nicht mehr zentral in Bukarest ausgegeben würden, sondern dass rumänische Arbeitnehmer ihre EZ/AV bei den landesweiten Kreis-arbeitsverwaltungen erhielten.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) teilt nunmehr mit, dass seit dem 5. Mai 2008 die EZ/AV nicht mehr zentral in Bukarest ausgegeben würden, sondern dass rumänische Arbeitnehmer ihre EZ/AV bei den landesweiten Kreis-arbeitsverwaltungen erhielten.
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