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EEG verabschiedet

Überraschend zügig hat der Bundstag das EEG doch noch vor der Sommerpause verabschiedet. Das novellierte EEG setzt auf die Effizienzsteigerung und die Verbreiterung der Rohstoffbasis. Durch die Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips bei der Nutzung von nicht NaWaRo-Bonus fähigen Einsatzstoffen wird diese Grundausrichtung deutlich. Im Einzelnen wird der NaWaRo- Bonus von 6 auf 7 ct/kWh erhöht. Der so genannte „Wirtschaftsdüngerbons“ beträgt bis 150 KW 4 ct und 1 ct/kWh bis 500 KW bei einem Mindestanteil von 30 vol. % Gülleeinsatz.

Diese Systematik befördert regional angepasste Anlagen und macht kleine landwirtschaftlich geprägte Anlagen wirtschaftlicher. Der KWK-Bonus wird für Alt- und Neuanlagen, sofern sie den Anforderungen an die Wärmenutzung des EEG entsprechen, zukünftig 3 ct/kWh betragen. Neu eingeführt wurde ein Immissions-Bonus von 1 ct sowie einem Landschaftspflege-Bonus von 2 ct/kWh bei mehr als 50 % Einsatz von Landschaftspflegegut. Die Beschlossene Novelle wird 2009 in Kraft treten.

Neben dem EEG verabschiedete der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Für Neubauten, ausgenommen landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktionsanlagen, muss je nach Einsatzstoff ein Teil der benötigten Wärme durch erneuerbare Energien ersetzt werden.
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