Vermarktungsnorm für Äpfel geändert
Künftig dürfen auch Äpfel unter 55 Millimeter Größe oder unter 80 Gramm Gewicht vermarktet werden, sofern der Brix-Wert mindestens 10,5 Grad beträgt. Dies hat die EU-Kommission in einer Verordnung festgelegt und veröffentlicht.
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Generell wurde die Mindestgröße einheitlich für alle Sorten und Klassen auf 60 mm bzw. 90 g abgesenkt. Früchte kleinerer Größen sind nur zulässig, wenn ihr Brix-Wert mindestens 10,5 Grad Brix und die Größe nicht weniger als 50 mm bzw. 70 g beträgt. Bisher waren Äpfel unter 55 mm nicht vermarktungsfähig. Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG)hatte sich vehement gegen die Absenkung von 55 auf 50 Millimeter gewehrt. Damit werde das Marktgeschehen durcheinander gebracht und es sei zu befürchten, dass Verbrauchern demnächst unreife Ware angeboten werde. Darin war sich der BOG mit fast allen Wirtschaftsbeteiligten der EU, aber auch weltweit, einig. Dennoch hat die Kommission nunmehr diesen nicht marktgerechten Vorschlag verabschiedet. Damit...