Prüfung von Pflanzenschutzgeräten steht an
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Die Prüfung für Streugeräte mit Ausbringung von Schneckenkorn erfolgt dieses Jahr erstmalig und ist in der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (PflSchGerätV) vorgeschrieben. Noch bis zum 31. Dezember 2020 haben die Landwirte die Möglichkeit, sich bei qualifizierten Vertriebspartnern prüfen zu lassen. Geprüft werden müssen Alt- sowie Neumaschinen und dies in einem Rhythmus von drei Jahren.
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