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Beispielrechnung

Humusaufbau trotz Strohabfuhr?

In wie weit ein nachhaltiger Ackerbau Kohlendioxid aus der Luft im Boden speichern kann und ob sich daraus eventuell ein zusätzliches Einkommen für Ackerbauer generieren lässt, schildert Peter Zilles vom DRL Westerwald-Osteifel. Sie lesen eine Beispielrechnung zur Humusbilanz, den gesamten Beitrag finden Sie in BWagrar 1/2021.
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Wie kann die Rechnung für den Landwirt aussehen? Nimmt man für einem Ackerboden mit einem Oberbodenhorizont von 30 cm Tiefe ein Bodengewicht von 4.500 t/ha an, würde man bei einem durchschnittlich versorgten Boden zwischen 67,5 bis 90 t/ha C oder zwischen 135 – 180 t/ha organische Substanz vorfinden. In den seit 2015 novellierten Cross-Compliance-Vorschriften wurde die Verpflichtung zur Erstellung einer Humusbilanz bzw. zur Bodenhumusuntersuchung bei bestimmten Fruchtfolgen gestrichen. Sie wurde ersetzt durch gesetzliche Mindestanforderungen bezüglich der Anzahl der Fruchtfolgeglieder in einer Fruchtfolge (Anbaudiversifizierung). Soll in der Praxis die Humuswirkung einer Fruchtfolge bestimmt werden, ist dies nur durch eine Bodenprobe möglich.

 

Bodenaufbau durch Fruchtfolge kontrolliert

 

Dennoch zeigt das Beispiel eines Betriebes (Tab. 1) mit 60 ha Ackerbau und fünf Fruchtfolgegliedern, der alle Vorgaben der Anbaudiversifizierung erfüllt, dass der Verkauf des kompletten Getreidestrohs zu einer negativen Kohlenstoffbilanz führt. Ein Getreidebestand hat unabhängig von der Getreideart und dem Ertrag einen Humusbedarf von 280 kg Humus-C pro ha. Im Gegenzug liefert das Stroh eine Reproduktion von 100 kg Humus-C je Tonne Stroh. Zum Silomais werden in diesem Beispiel 30 t/ha Rindergülle mit einem TM-Gehalt von 7 Prozent und einem Humus-C-Äquivalent von 9 kg pro Tonne Substrat gedüngt. Zur Sommergerste bringt der Betreib 30 t/ha Kompost aus, mit einem Humus-C-Äquivalent von 40 kg pro Tonne Substrat. Zusätzlich belässt dieser Betrieb das komplette Getreidestroh auf der Fläche und baut vor der Aussaat der Sommerungen Zwischenfrüchte an.

Tab. 1

 

 

Kaum Humusaufbau möglich

 

Unter diesen Umständen weist die Humusbilanz einen Wert von 455 kg Humus-C pro ha in 5 Jahren auf. Der prozentuale Zuwachs der Humus-C-Anreicherung beträgt nach 5 Jahren 0,01 Prozent. Um die daraus resultierende CO2-Reicherung im Boden zu berechnen, wird die Humus-C-Anreicherung von 455 kg/ha mit dem Faktor 3,667 multipliziert. Kohlendioxid hat eine molare Masse von 44 Gramm pro Mol – bei Kohlenstoff sind es 12 Gramm pro Mol. Somit ergibt sich ein Massenverhältnis von CO2 zu Kohlenstoff von 44/12 = 3,667. Bei einer Kompensationszahlung von 30 € pro Tonne CO2 ergibt dies einen Betrag von 50 € pro Hektar in fünf Jahren.

 

Die geernteten Feldfrüchte dieser Flächen können in keine CO2-Bilanzierung einfließen, da diese kurzfristig verwertet werden. Bei Silomais entstehen beispielsweise aus dem im Futter gespeicherten CO2  durch die Verfütterung  Methan- und Lachgasemissionen. Das Beispiel zeigt, dass eine klimarelevante und ökonomisch sinnvolle CO2-Bindung auf Ackerflächen unter den dargestellten Bewirtschaftungsmethoden nicht möglich ist.

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